Antrag auf BigData-Share
Das BigData-Share-Angebot des RRZE richtet sich an Gruppen, deren Speicherbedarf im Bereich von vielen Dutzend Terabyte (ab 50 TB) liegt und für die somit der RRZE-Basistorage (Windows / Linux) nicht mehr wirtschaftlich ist. Es ist nicht zur Speicherung von sehr vielen kleinen Dateien geeignet und ist somit kein $HOME-Ersatz, sondern für Projekte mit überschaubar vielen jedoch großen bis sehr großen Einzeldateien.
Das BigData-Share-Angebot nutzt im Backend die Hardware des HPC-Storage.
BigData-Speicher kann entweder als NFS-Share ODER alternativ als HPC-Quota-Erweiterung eingerichtet werden. Auf das NFS-Share kann von den HPC-Systemen aus nicht zugegriffen werden; umgekehrt kann die HPC-Quotaerweiterung ausschließlich auf den HPC-Systemen genutzt werden. Der BigData-Speicher ist kein $HOME-Ersatz!
Datenschutz-Hinweis in Ergänzung von §4(8) der IT-Richtlinien der FAU
Die Speicherung von Gesundheitsdaten oder anderen besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten ist auf dem BigData-Speicher grundsätzlich nicht gestattet.
Die Speicherung anderer Arten von personenbezogenen Daten auf dem BigData-Speicher bedarf einer Sondervereinbarung, wo die wechselseitigen Rechte und Pflichten festgeschrieben sind. Dabei muss erklärt werden, dass sowohl die vom RRZE/NHR@FAU als auch die von den Nutzern getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen für die jeweilige Verarbeitung ausreichend sind. RRZE/NHR@FAU kann hierfür die Vorlage entsprechender Konzepte verlangen, um das auch selbst zumindest rudimentär überprüfen zu können. Die Verantwortung liegt aber stets ausschließlich bei den Nutzern als Verantwortliche im datenschutzrechtlichem Sinne.
BigData-Speicher kann entweder als NFS-Share ODER alternativ als HPC-Quota-Erweiterung eingerichtet werden. Auf das NFS-Share kann von den HPC-Systemen aus nicht zugegriffen werden; umgekehrt kann die HPC-Quotaerweiterung ausschließlich auf den HPC-Systemen genutzt werden. Der BigData-Speicher ist kein $HOME-Ersatz!
Datenschutz-Hinweis in Ergänzung von §4(8) der IT-Richtlinien der FAU
Die Speicherung von Gesundheitsdaten oder anderen besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten ist auf dem BigData-Speicher grundsätzlich nicht gestattet.
Die Speicherung anderer Arten von personenbezogenen Daten auf dem BigData-Speicher bedarf einer Sondervereinbarung, wo die wechselseitigen Rechte und Pflichten festgeschrieben sind. Dabei muss erklärt werden, dass sowohl die vom RRZE/NHR@FAU als auch die von den Nutzern getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen für die jeweilige Verarbeitung ausreichend sind. RRZE/NHR@FAU kann hierfür die Vorlage entsprechender Konzepte verlangen, um das auch selbst zumindest rudimentär überprüfen zu können. Die Verantwortung liegt aber stets ausschließlich bei den Nutzern als Verantwortliche im datenschutzrechtlichem Sinne.